Energiekostenzuschlag
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aufgrund der aktuell stark schwankenden Energiepreise sind wir gezwungen, ab dem
1. September 2022 einen Energiezuschlag zu erheben. Dieser wird als prozentualer Anteil der verrechneten Stunden zugeschlagen. Der Zusammenhang zwischen dem aktuellen Strom-Spotmarktpreis und dem Energiezuschlag kann der beigelegten Stromstatistik 2024 entnommen werden.
Als Referenz wird mit dem Spotmarktpreis gearbeitet. Der Spotmarktpreis ergibt sich aus den stündlichen Preisen und Mengen aller Strombörsen. In der Stromstatistik 2024 wird der Mittelwert pro Kalenderwoche aufgelistet. Der Mittelwert eines Quartals wiederum bildet die Basis für die Ermittlung des Zuschlages des kommenden Quartals. Somit steigt der Energiezuschlag bei erhöhtem Spotmarktpreis und sinkt wiederum bei reduziertem Marktpreis.
Die Strommarktstatistik 2024 finden Sie hier als PDF.
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