ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung des Konsumenten führt. Abgebildete Fahrzeuge enthalten zum Teil aufpreispflichtige Optionen. Die Vollkaskoversicherung ist bei sämtlichen Leasingangeboten obligatorisch, aber nicht inbegriffen.
Garantie/Service:
Bei den Angaben in Jahren oder Kilometern gilt immer das zuerst Erreichte.
CO2-Ausstoss:
Durchschnitt aller Neuwagen in der Schweiz: 174 g/km. CO?-Zielwert 115 g/km. Provisorischer Zielwert nach neuem Prüfzyklus WLTP, entspricht Ziel 95 g/km gemäss NEFZ-Messverfahren.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wil/SG, das Domizil der Verkaufsfirma. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.